Behandlungskosten:
In begründeten Fällen ist ein Sozialtarif nach Vereinbarung möglich
Bezahlung Bar, mittels Bankomatkarte oder Überweisung
IBAN: AT69 1200 0100 2534 6437
BIC: BKAUATWW
lautend auf Mag. Anita Weichberger
Die öffentlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten leider nicht. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung, ob eine (teilweise) Kostenerstattung möglich ist.
Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie sind gesetzlich geregelte Berufe und unterliegen strengen Qualitätskriterien.
Um als solche tätig zu sein, ist die Absolvierung einer mehrjährigen akademischen Ausbildung notwendig. Nach Abschluss des Psychologiestudiums (früher mit Mag(a) der Natur- oder Geisteswissenschaften, jetzt Masterstudium), folgt ein ausführlicher theoretischer und praktischer Weiterbildungslehrgang in klinische und/oder Gesundheitspsychologie. Mit dem Nachweis der erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten kann man ansuchen, in die entsprechende Listen des Gesundheitsministeriums eingetragen zu werden. Regelmäßige Fortbildung ist eine Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung kontinuierlich tragen zu dürfen und selbständig tätig zu sein.
Ausbildung und Tätigkeit klinischer und GesundheitspychologInnen wird im Psychologengesetz 2013 geregelt.